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Praxis für Psychotherapie
nach dem Heilpraktikergesetz
Life Coaching
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Honorar

Sie sind HIER richtig, …

  • wenn Gedanken, Gefühle und Verhalten Ihre Lebensqualität beeinträchtigen.
  • falls Sie in einem bestimmten Lebensbereich Unterstützung und Beratung suchen, beispielsweise in der Partnerschaft oder im beruflichen Umfeld.
  • wenn Sie sich zu einer Psychotherapie entschieden haben, weil bereits die Diagnose einer psychischen Erkrankung vorliegt.
    Mögliche Symptome einer psychischen Erkrankung sind zum Beispiel gedrückte Stimmung, Antriebsminderung, Freudlosigkeit, Schlafstörungen, Ängste.
  • zur Persönlichkeitsentwicklung, um das eigene Potenzial in die volle Entfaltung zu bringen.
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Herzlich willkommen

Mein Name ist Katja Scheffold,

ich bin 1982 geboren und lebe mit meiner Familie im schönen Buxheim bei Memmingen.

Nach meinem Realschulabschluss erlernte ich zuerst den Beruf der Arzthelferin und später Rettungsassistentin. Mit Menschen zu arbeiten war schon immer meine Berufung, und mich fasziniert der menschliche Körper, mit seinen vielen komplexen Vorgängen.

Allerdings beschränkte sich meine Arbeit oft auf die reine Symptombehandlung, ohne den umfassenden Blick auf den Menschen als Ganzes.

Heute empfinde ich große Freude dabei, meine Klienten in ihrer Gesamtheit zu unterstützen und begleiten zu dürfen. Ich bin dankbar für das mir entgegengebrachte Vertrauen!

Katja Scheffold

Praxisraum

Mein Praxisraum befindet sich im 1. Stock in unserem Einfamilienhaus in Buxheim bei Memmingen.

Ein Parkplatz steht Ihnen direkt vor dem Haus zur Verfügung.

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Honorar

Der Ersttermin in meiner Praxis dauert 1 – 1,5 Stunden. Die Dauer der Folgesitzungen ist variabel. Das Honorar für die Behandlung berechnet sich nach der Sitzungsdauer und beträgt derzeit 90 € pro Stunde. (Änderungen vorbehalten)

Angebrochene Stunden werden anteilig berechnet (d.h. 15 € pro zehn Minuten).

Die Rechnungsstellung erfolgt nach jeder Sitzung per E-Mail.

Praxen für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz rechnen nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Das heißt, dass die Kosten in vollem Umfang von der Klientin / dem Klient übernommen werden. Etwaige Erstattungsverfahren mit Privatkrankenversicherungen oder Zusatzversicherungen sind stets eigenverantwortlich durchzuführen.